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Über die vom Dekarnate unterm 2.Dez.d.J. wegen vernachläßig- tem Schulbesuch zu Rabensburg anher erstattete Anzeige hat das Kreisamt die Herrschaft Rbg. Vernommen deren Berichte zufolge mit den Eltern der den Schulbesuch verabsäumenden Kinder ein Protokoll über die Ursache dieser Vernachlässigung aufgenom- men, und dieselben unter ernstliche Androhung der gesetzlichen Strafen ermahnt worden sind, ihre Kinder zum Besuche in der Schule zu verhalten. Um jedoch die gehörige Ordnung in dem Schulbesuche für die Zukunft sicher zu stellen, hat das Dekarnat die Verfügung zu treffen, daß der Schullehrer zu Rbg. der Herrsch. zu Ende eines jeden Monats ein Verzeichnis derjenigen schulpflichtigen Kinder vorlege, welche den Schulunterricht ver- nachlässiget, worauf die Herrschaft in Folge der unter Einnahmen dieselbe erlassenen Auftrages die schuldtragenden Eltern zur Ver- antwortung und gesetzlicher Strafe zu ziehen haben wird. K.K.Kreisamt Korneuburg 27.Feber 1834 an das Dekarnat Staatz
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