Museumsförderung des Landes Niederösterreich
Im Auftrag des Landes Niederösterreich wickelt die Kultur.Region.Niederösterreich GmbH seit dem Jahr 1999 das Förderwesen im Bereich Museen ab. Bearbeitet werden die Förderansuchen vom Museumsmanagement Niederösterreich. Für die Begutachtung der Einreichungen ist ein Gremium aus Gutachterinnen und Gutachtern zuständig. Dieses tag das zweimal im Jahr (Frühjahr und Herbst) tagt.
Förderrichtlinien
Die Kulturförderung des Landes Niederösterreich beruht auf dem NÖ Kulturförderungsgesetz 1996 samt Richtlinien. Die Förderungen werden im jährlichen Kulturbericht des Landes Niederösterreich veröffentlicht sowie in der Transparenzdatenbank eingetragen.
Im Rahmen der Museumsförderung des Landes Niederösterreich kann für folgende Vorhaben um Förderung angesucht werden:
- Neugestaltung von Museen und Ausstellungen
- Konservierung und Restaurierung von Museumsobjekten
- Depoteinrichtung für museale Sammlungen
- Inventarisierung von musealen Sammlungen
- Kulturvermittlungsangebote
Hier finden Sie die Förderrichtlinien im Detail.
Einreichfristen:
Senden Sie uns (gerne elektronisch) Ihr unterschriebenes Ansuchen mit allen geforderten Beilagen bis Mitte Februar bzw. Mitte September jeweils VOR Projektumsetzung. Wir empfehlen, rechtzeitig einzureichen bzw. die Förderstelle vorab über Ihr Vorhaben zu informieren, insbesondere bei größeren Projekten.
Einzureichende Unterlagen:
- Antragsformular des Landes Niederösterreich (vorgegebenes Formular, Zusendung an das Museumsmanagement Niederösterreich)
- Projektkalkulation (vorgegebenes Formular, Gegenüberstellung Einnahmen-Ausgaben)
- Kostenvoranschläge (Kopie/Scan)
- Inhaltliche Beschreibung und bildliche/grafische Darstellung des Vorhabens (inhaltliches und gestalterisches Konzept, bei Ausstellungen Grundriss und beispielhafte Aufrisse sowie einige Abbildungen von Objekten, die ausgestellt werden sollen)
- Museumskonzept (siehe Checkliste "Konzept erstellen" bzw. "Museumskonzept")
- Bei bestehenden Museen: Besucherstatistik der vergangenen fünf Jahre
Wenn Sie Ihr Ansuchen elektronisch übermitteln, bewahren Sie bitte alle Originale auf, da diese im Falle einer Prüfung angefordert werden können.
Weitere Förderstellen
Museumsförderung des Bundes - BMWKMS, Sektion Kunst und Kultur:
Gefördert werden außergewöhnliche museumsbezogene Vermittlungsprojekte, zeitgemäße Präsentationen von Sammlungen, Restaurierungen und Konservierungsmaßnahmen, Objektsicherung sowie die digitale Inventarisierung musealer Bestände. Einreichen können Museen mit Museumsgütesiegel und registrierte Museen, die daran arbeiten, das Gütesiegel zu erreichen. Weiters müssen sie bereits mind. ein Jahr in Betrieb sein.
Einreichtermin: jährlich in der Zeit vom 1. bis 30. November für das Folgejahr
- Förderkriterien und Antragsformulare
- Informationen zum österreichischen Museumsgütesiegel
- Informationen zur österreichischen Museumsregistrierung
- Fördervoraussetzungen zur Prävention von Machtmissbrauch und Kinderschutz (ab 1. Juli 2025)
Förderungen der Europäischen Union:
Information und individuelle Beratung zu den Programmen der Europäischen Union sowie zu den Einreichformalitäten:
Informationen zu Förderungen im Rahmen von Leader+, ETZ/Interreg, Kleinprojektefonds, Dorf- und Stadterneuerung und weiteren Regionalförderungen:
Formulare und Richtlinien
Förderrichtlinien - Detailbereich Inventarisierungsmaßnahmen
Leitfaden Konzept für neues Projekt
Leitfaden Museumsleitbild / Mission Statement
Leitfaden Sammlungskonzept
Beilage Abrechnung:
Logoverwendung:
Wenn Sie eine Förderung des Landes Niederösterreich für ein Projekt im Bereich Kunst und Kultur erhalten, ist dieses Logo zu verwenden, einhergehend mit dem Hinweis "Gefördert durch das Land Niederösterreich".
Das Logo steht in verschiedenen Größen auf der Website des Landes Niederösterreich zum Download zur Verfügung. Dort finden Sie auch Richtlinien und Beispiele für die Anwendung.
