Verordnung
gedruckte Verordnung: "Von der kaiserl. königl. N.Oe. Landesregierung wird zu jedermanns Wissenschaft hiermit kund gemacht, es habe die medizinische Fakultätbin einem von derselben abgegebenen Gutachten zu erkennen gegeben, daß nicht nur die Schwämme, die insgeheim falsche Täublinge genannt werden, sondern überhaupt alle Täublinge darum gefährlich seyen[...]
Inventarnummer
NÖ.1385
Sammlung
Teilsammlung
Alltagskultur, Lehrmittelsammlung
Schlagworte
Aufzeichnungen
Material
Papier
Breite
20.4 cm
Technik
Druck
Entstehungszeit
1783
Objekttyp
Museumsobjekt
Lizenzbedingung
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