Verordnung
1-seitiges Dokument: Nachricht Haftung im Briefverkehr von der kaiserl. königl. R. Den Landesregierung wird auf höchsten Befehl hiermit jedermann kund gemacht; Es sey in Anlehung der mit der dort ankommenden beschwerten Briefe die höchste Verordnung ergangen, daß den Eigenthümern solcher Briefe noch ferner frey stehe, dieselben entweder selbst im Postamte abzuholen, oder durch jemand vertrauten gegen Zurück=lassung eines unterschriebenen Recepisse im Amte erheben, oder aber die ihnen zugehörigen beschwerten Briefe durch die Briefträger, [...], sich ins Haus bringen zui lassen; [...] Wien den 8ten Jäner 1783
Inventarnummer
OS.0513
Sammlung
Teilsammlung
Alltagskultur, Lehrmittelsammlung
Schlagworte
Amtsdrucksachen
Material
Papier
Breite
20 cm
Technik
Druck
Entstehungszeit
1783
Objekttyp
Museumsobjekt
Lizenzbedingung
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