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Dokument Findelkinder

Die Landesstelle hat mit Decret vom 27. Jänner 1845 anzuordnen geruht: daß von den Obrigkeiten an die Kreisämter bisher vierteljährig erstattete Ausweise über den Stand der Pflege der Findelkinder in Zukunft nur ganzjährig vorzulegen seyen, jedoch müssen dann die Anzeigende Obrig- keiten und Pfarren in Fällen, wo die Abnahme eines Findlings aus seinem Pflegeorte, die Ausschließung der Parthey von den Bewerbern Überkomm- ung von den n.ö. Findlingen wegen Vernachlässigung, Verwahrlosung, Miß- handlungen ets. als dringend nothwendig erscheint, sowie die Übersiedlung der Partheyen immer separiert erstattet werden. Die Findelkinder Ausweise sind längstens eine Woche nach Ablauf des Jahres dem Kreisamte vorzulegen

Inventarnummer
RSM99
Teilsammlung
Geschichtszimmer (OG)
Bemerkungen
Neudruck an das Objekt angeklebt!!!
Material
Papier
Breite
21.5 cm
Technik
geschrieben
Objekttyp
Museumsobjekt
Entstehungszeit
27011844 -

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