Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch
Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch, 1811 Österreichische Hof- und Staatsdruckerei, 110+395+56+176 Seiten Ein wesentliche gesellschaftliche Neuerung bildete das vom 1. Jänner 1812 bis heute gültige ABGB. Nach österreichischen Vorstufen und vor allem dem französischen "Code civil" wurde darin das Privat- oder Zivilrecht als Basis einer bürgerlichen Zivilgesellschaft formuliert. Autor war der Jurist und Universitätsrektor Franz von Zeitler (1751-1828). Schon im ersten Teil wird als § 16 das allgemeine Menschenrecht definiert: "Jeder Mensch hat angeborne, schon durch die Vernunft einleuchtende Rechte, und ist daher als eine Person zu betrachten. Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich zu beziehenden Macht wird in diesen Ländern nicht gestattet." Während der erste Abschnitt dem Personen- und Familienrecht galt, ist der zweite Teil der Gesetzessammlung dem "Sachenrecht", d.h. dem Erb- und Schuldrecht, gewidmet.
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